![]() ![]() § 2 Vertragsgegenstand und Unentgeltlichkeit - (1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung und Einräumung von Nutzungsrechten an dem Programm "ElsterTransfer". ![]() (2) "Anwender" im Sinne dieses Vertrages sind natürliche und juristische Personen, die die Software für eigene Zwecke, oder für Unternehmen / Organisationen in deren Auftrag verwenden. § 1 Vertragsparteien - (1) Das LfSt handelt hier für den Freistaat Bayern in seiner Eigenschaft als bundesweiter Koordinator des Projektes ELSTER der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern. ![]()
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